Anträge zur familienfreundlicheren Rats- und Ausschussarbeit in der Gemeinde Möhnesee

Unsere zwei Anträge im Detail:
Link zum Antrag: Antraege_familienfreundliche_Ratsarbeit_Moehnesee.pdf

Antrag 1: Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Möhnesee

Antrag
Der Rat der Gemeinde Möhnesee beschließt die Anpassung der Geschäftsordnung in
folgenden Punkten zur Verbesserung der Sitzungsorganisation und Planbarkeit.

Zielsetzung
Ziel ist eine verlässlichere und effizientere Sitzungsstruktur, die die Vereinbarkeit von
kommunalpolitischem Ehrenamt mit familiären, beruflichen oder pflegerischen
Verpflichtungen verbessert

Reihenfolge der Tagesordnung (§ 3 GO)

  • Beratungs- und Entscheidungspunkte sollen zu Beginn der Sitzung behandelt werden.
  • Bekanntmachungen sowie Einbringung neuer Themen sollen in der Regel am Ende
    der Sitzung erfolgen.

Umgang mit Vorlagen

  • Vorlagen sind grundsätzlich innerhalb der festgelegten Fristen bereitzustellen.
  • Tischvorlagen sollen die Ausnahme bleiben und nur in begründeten Fällen zugelassen
    werden.

Ergebnis:
Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte und der Umgang mit Vorlagen wurde in der Gemeindeordnung verankert.

Antrag 2: Prüfauftrag zur Einführung hybrider Ausschusssitzungen gemäß § 58a GO NRW

Antrag
Der Rat der Gemeinde Möhnesee beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie eine
Umsetzung hybrider Ausschusssitzungen gemäß § 58a GO NRW erfolgen kann.
Die Prüfung umfasst insbesondere:

  • die erforderliche Anpassung der Hauptsatzung
  • die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung
  • organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen

Zielsetzung
Ziel ist die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit insbesondere von Ausschüssen auch in
Situationen, in denen eine persönliche Teilnahme vorübergehend nicht möglich ist, etwa
aufgrund von Betreuung, Pflege, Krankheit, Beruf oder vergleichbaren Umständen.
Dabei bleiben Sitzungen in Präsenz der Regelfall.

Ergebnis der Prüfung:

Es ist, bei der aktuellen Haushaltslage und in Anbetracht der aufgerufenen Summen für die Umsetzung, für die Gemeinde nicht leistbar. Konkret: „Aus Kosten- Nutzengründen und praktikablen Erwägungen heraus wird derzeit von einer Einführung abgesehen“

Wir bleiben aber weiter an dem Thema dran!


Der Kommentar von Lara Gößmann aus der Ratssitzung:

„Zunächst möchte ich mich bei der Verwaltung für die umfassende Prüfung unseres Antrags und die ausführliche Sachdarstellung bedanken. Die rechtlichen, technischen und finanziellen Anforderungen wurden nachvollziehbar dargestellt.

Gerade deshalb bedauere ich, dass bei der Bewertung der hybriden Ausschusssitzungen letztlich vor allem die damit verbundenen Kosten und technischen Herausforderungen im Vordergrund stehen. Mit unserem Antrag wollten wir eine konkrete Möglichkeit schaffen, politisches Ehrenamt zugänglicher und familienfreundlicher zu gestalten. Für Ratsmitglieder und sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die kleine Kinder haben, Angehörige pflegen oder alleinerziehend sind, kann die Möglichkeit einer digitalen Teilnahme eine erhebliche Entlastung bedeuten. Fahrzeiten entfallen, Betreuung lässt sich leichter organisieren, und die Vereinbarkeit von kommunalpolitischem Engagement und familiären Verpflichtungen wird verbessert.

Die seitens der Verwaltung bezifferten einmaligen und jährlichen Kosten für die Einführung einer
entsprechenden technischen Lösung sind zweifellos relevante Beträge. Gleichzeitig sollten wir bei einer solchen Entscheidung nicht nur die Kosten der Umsetzung betrachten, sondern auch den Wert, den eine zugänglichere Rats- und Ausschussarbeit für unsere Demokratie und unser kommunales Ehrenamt haben kann.

Denn wenn politische Mitwirkung mit hohen zeitlichen und organisatorischen Hürden verbunden
bleibt, trifft das nicht alle Menschen gleichermaßen. Besonders betroffen sind diejenigen, die ohnehin weniger Möglichkeiten haben, sich politisch einzubringen – etwa Menschen mit Familien- oder Pflegeverantwortung, Alleinerziehende und jüngere Menschen.

Mit der heutigen Entscheidung versäumen wir aus unserer Sicht die Chance, hier einen konkreten
Schritt nach vorn zu machen. Wir hätten uns gewünscht, dass neben den Herausforderungen auch stärker nach einem gangbaren, möglicherweise schrittweisen Weg zur Umsetzung gesucht wird.

Wir respektieren die vorliegende Beschlussempfehlung, halten aber daran fest: Familienfreundliche
Ratsarbeit ist nicht nur eine Frage der Organisation, sondern auch eine Frage der demokratischen Teilhabe.“